Bädles-Arbeits-Team vom Freibad Leonberg-Höfingen Organisation des Bädle e.V.
Es gibt auch eine lesbare Version der Organisation des Bädle-Action-Team. Zum Drucken eine noch bessere Version. Beitragsregelung für aktive Mitglieder im Bädles-Action-Team- Die Aufrechterhaltung des Badebetriebes ist nur durch aktive Mitarbeit der Mitglieder möglich. Hierfür werden verschiedene ArbeitsTeams gebildet, die von einem Teamleiter geleitet werden.
- Aktives Mitglied (Mitglieder im ArbeitsTeam) kann jedes Mitglied ab Vollendung des 17 Lebensjahres werden. Jedes Mitglied im ArbeitsTeam verpflichtet sich, mindestens 15 Stunden pro Jahr aktiv mitzuarbeiten. Die Entscheidung wer aktives Mitglied im Bädles-Action-Team wird, obliegt dem Teamleiter in Abstimmung dem Vorstand.
- Die Teamleiter der ArbeitsTeams werden vom erweiterten Vorstand aus der Zahl der Freiwilligen bestimmt. Die Mitglieder im jeweiligen ArbeitsTeam haben ein Vorschlagsrecht.
- Die Bestätigung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt ausschließlich durch den Teamleiter oder dessen Stellvertreter des jeweiligen ArbeitsTeams und ist jährlich beim Kassier einzureichen. Der Vorstand hat die Möglichkeit, auch im Nachhinein für den Verein geleistete Stunden anzuerkennen.
- Nach Erreichen von 30 Arbeitsstunden wird das aktive Mitglied vom Mitgliedsbeitrag (Einzelmitgliedschaft) des darauf folgenden Jahres freigestellt. Eine Freistellung vom Kindermitgliedsbeitrag ist bei Erreichen von 15 Arbeitsstunden, vom Familienbeitrag von 75 Arbeitsstunden möglich.
- Es besteht kein Anspruch auf finanzielle oder sonstige Entschädigung für geleistete Arbeitsstunden, auch nicht bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Verein.
- Die Arbeitsstunden können über max. 2 Jahre angespart werden. Familienmitglieder können geleistete Stunden gemeinsam ansparen. Nach 2 Jahren verfallen die jeweils ältesten und bestätigen Arbeitstunden ersatzlos und ohne jeden weiteren Anspruch.
- Bei einem Überangebot an aktiven Mitgliedern kann diese Beitragsregelung durch eine Entscheidung des Vorstandes beschränkt werden. Der Meldezeitpunkt entscheidet über die Teilnahme am ArbeitsTeam.
- Der Vorstand und die Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind von dieser Beitragsregelung ausgenommen.
Beschlossen am 14.03.2006
|
|
Aktualisiert ( Samstag, 15. August 2009 um 15:44 )
|