FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Manche Gespräche haben uns gezeigt, dass es immer wieder viele Missverständnisse und offene Fragen zu unserem Verein "Bädle e.V." gibt. Wir versuchen hier die häufigsten Fragen zu beantworten:

Muss jeder mithelfen?

Nein, müssen tut keiner - wer Mitglied wird, hilft damit auch schon! Wir wollen aber nicht verschweigen wie wichtig jede Hilfe ist, die über die reine Mitgliedschaft hinausgeht!! Wenn ich mithelfe, wie viel dann? Das liegt ganz an Ihnen. Es gibt keine Begrenzung nach oben oder unten, Hilfe in jeder Form ist willkommen - gegebenenfalls auch einmalig. Hierzu gibt es aber auch ein besonderes Angebot: als Teil des Bädles-Arbeits-Teams können sie helfen und dabei Geld sparen:
http://www.baedle.com/kontakt-baedle-action-team.html

Lohnt sich eine (Familien-)Mitgliedschaft?

Ob sich das für Sie finanziell lohnt, können wir nicht garantieren. Rechnen Sie selbst: http://www.baedle.com/mitgliedschaft.html

Bei uns wird per Bankeinzug gezahlt. Dieses Verfahren ist für Sie komfortabel und ohne Risiko.
Sie können jederzeit bei Ihrer Bank Einspruch erheben und die Abbuchung wird rückgängig gemacht.
Sollten Sie dennoch unsere Kontonummer brauchen,
erfahren Sie diese (mit Angabe Ihrer Gründe) per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Kann ich einmalig Besucher mitbringen?

Das ist versicherungsrechtlich problematisch und deutlich arbeitsaufwändig (schließlich sind wir alle "Ehrenamtliche"). Was wir anbieten können, ist die sogenannte Gastmitgliedschaft. Laden Sie sich den Antrag für eine Gastmitgliedschaft herunter lesen Sie die Infos durch und geben ggf. den ausgefüllten Antrag in der Apotheke in Höfingen ab.
Was habe ich als Mitglied für Vorteile?
Außer natürlich dem Baden werden in der Saison immer wieder diverse Kurse angeboten.
Desweiteren schauen Sie sich unseren aktuellen Veranstaltungskalender an.

Gibt es einen Bademeister?

Nein, denn hierin liegt eine der notwendigen Kostenersparnisse.
Aber in der Zeit, in der Kinder und Jugendliche ohne Eltern kommen dürfen, (nachmittags) wird eine Aufsicht anwesend sein.
Außerhalb dieser Zeit sind Eltern für ihre Kinder verantwortlich ­ wie z.B. auch an Badeseen.
Bei instabilem Wetter ist die Aufsicht allerdings nicht gewährleistet. Information hierüber befindet sich dann am Eingangstor zum Bädle!

Kann man an Wochenenden auch als Nichtmitglied baden?
Hierüber gibt es immer wieder Überlegungen. Das hängt von der künftigen Mitgliederzahl, den Finanzen, aber auch von der Zahl der ehrenamtlichen Helfer ab. Wer ganz sicher gehen will, wird Mitglied.

Gibt es einen Kiosk?

JA. Hier werden auch Speisen zu günstigen Preisen angeboten!
Es ist dennoch möglich, mitgebrachtes Grillgut im Bereich des Kioskes zu verzehren.
Allerdings ist das Anzünden der beiden Grills mit einem Gasbrenner aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Um aber weiterhin den Vorteil eines Kioskes zu haben, sollten auf jeden Fall beim Verzehr von mitgebrachten Speisen
die Getränke am Kiosk gekauft werden.
Reine "Selbstversorger" sollten sich im eigens dafür gedachten Bereich aufhalten.
http://www.baedle.com/kiosk-baedle.html

Wie viele Mitglieder haben wir denn bis jetzt?

Zu Ende Saison 2008 hatten wir 3006 Mitglieder.

Ist der Verein ins Vereinsregister eingetragen?

Der Verein ist seit dem 18.Juni 2004 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leonberg -Vereinsregister- unter der VR-Nr.: 825, lfd.Nr.1 mit dem Namen "Bädle e.V." eingetragen.

Ist das Bad beheizt?

Leider nein, aber schon nach 1 - 2 Wochen Lufttemperaturen über 25 Grad werden Wassertemperaturen bis zu 28 Grad erreicht.
Hätten Sie das gedacht ...
Wer aber wissen will, was für Wassertemperaturen herrschen, rufe an, wenn unsere Aufsicht anwesend ist unter 07152-615812

Ich ziehe um und muss kündigen, was ist zu tun?

Die Satzung sagt: § 8 Austritt
(1) Jedes Mitglied hat das Recht zum Austritt.
(2) Der Austritt kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Zur Wahrung der Austrittsfrist ist der Zugang der Austrittserklärung an den Vorstand erforderlich.
(3) Die Austrittserklärung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Das heißt: wer zu Ende 2006 ausgetreten sein will, muss bis 30.November 2006 gekündigt haben.
Wer seinem Kündigungsschreiben gleich seine Magnetkarte(n) gut verpackt zufügt und dabei auch BLZ + KontoNr. angibt, dem kann umgehend sein Pfandgeld zurück gezahlt werden. Diese Überweisung gilt auch als Kündigungsbestätigung (diesbezüglicher Überweisungsbegleittext wird erstellt).

Aktualisiert ( Samstag, 19. September 2009 um 12:22 )